Gesetz
EStG, UStG, GewStG, AO, SolZG und UStDV werden als Primärquellen verlinkt. Der konkrete Gesetzesstand muss bei Rechtsänderungen erneut geprüft werden.
Quellen
Die Rechner verwenden bewusst wenige, sichtbare Quellen. Spezialfälle gehören in amtliche Texte, Bescheide oder qualifizierte Beratung.
EStG, UStG, GewStG, AO, SolZG und UStDV werden als Primärquellen verlinkt. Der konkrete Gesetzesstand muss bei Rechtsänderungen erneut geprüft werden.
BMF-, ELSTER- und Bundesfinanzverwaltungsseiten dienen als Orientierung für Vordrucke, Anwendungshinweise und Übergänge.
Gewerbesteuer-Hebesätze werden nicht behauptet. Stadtseiten verlangen Satzung, Gemeindequelle oder Bescheid, bevor gerechnet wird.
Die JSON-Dateien beschreiben Quellen, Tools und Grenzen strukturiert; sie enthalten keine Nutzereingaben.
Grundlage für Gewinnermittlung, Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen.
Bewertung, Sofortabschreibung und Sammelposten-Logik für geringwertige Wirtschaftsgüter.
Orientierung für Reisekosten- und Homeoffice-Pauschalen; im Tool als frei prüfbare Eingabe modelliert.
Tarifformel 2026 mit Grundfreibetrag, Progressionszonen, Spitzen- und Reichensteuer.
Freigrenzen und Milderungszone des Solidaritätszuschlags für 2026.
Regelsteuersatz 19 Prozent und ermäßigter Steuersatz 7 Prozent.
Reverse-Charge-Prüfung für Fälle, in denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden kann.
Rechnung, elektronische Rechnung, Pflichtangaben und Rechnungsstellung im Unternehmerkontext.
Vorsteuerabzug nur bei passenden Voraussetzungen und prüfbaren Rechnungsangaben.
Rechnungsangaben können berichtigt werden, wenn fehlende oder unzutreffende Angaben eindeutig zur Rechnung gehören.
Voranmeldungszeitraum, Fälligkeit und elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Dauerfristverlängerung um einen Monat für Voranmeldungen und Vorauszahlungen auf Antrag.
Sondervorauszahlung bei monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung.
Verwaltungsanweisungen zur Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Vordruckmuster und amtliche Orientierung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2026.
Offizieller Einstieg in das elektronische Formular zur Umsatzsteuer-Voranmeldung; der Voranmeldungszeitraum wird im Formular ausgewählt.
Umsatzgrenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr.
Einordnung der ab 2025 angepassten Kleinunternehmerregelung und Hinweise zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass.
Freibetrag 24.500 Euro, Abrundung des Gewerbeertrags und Steuermesszahl 3,5 Prozent.
Gemeindlicher Hebesatz, Festsetzungszeitraum, Stichtag für Änderungen und Mindestlogik.
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Grundfrist sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres und Beraterfristen.
Übergangsfristen für beratene Steuererklärungen bis einschließlich Besteuerungszeitraum 2024.
Verschiebung bei Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichem Feiertag.
Offizielle Übersicht zu bundesweiten und länderspezifischen Feiertagen als Plausibilitätsquelle für die Fristenprüfung.
Lineare AfA und zeitanteilige Kürzung im Anschaffungsjahr.
Nutzungsdauer-Orientierung für allgemein verwendbare Anlagegüter.
Empfangspflicht ab 2025 und Übergangsregelungen für die Ausstellung bis 2026/2027.