Quellen

Offizielle Grundlagen und fachliche Grenzen.

Die Rechner verwenden bewusst wenige, sichtbare Quellen. Spezialfälle gehören in amtliche Texte, Bescheide oder qualifizierte Beratung.

Quellenart

Gesetz

EStG, UStG, GewStG, AO, SolZG und UStDV werden als Primärquellen verlinkt. Der konkrete Gesetzesstand muss bei Rechtsänderungen erneut geprüft werden.

Quellenart

Verwaltung

BMF-, ELSTER- und Bundesfinanzverwaltungsseiten dienen als Orientierung für Vordrucke, Anwendungshinweise und Übergänge.

Quellenart

Kommunal

Gewerbesteuer-Hebesätze werden nicht behauptet. Stadtseiten verlangen Satzung, Gemeindequelle oder Bescheid, bevor gerechnet wird.

Quellenart

Datenexport

Die JSON-Dateien beschreiben Quellen, Tools und Grenzen strukturiert; sie enthalten keine Nutzereingaben.

Gesetze im Internet

§ 15 UStG Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug nur bei passenden Voraussetzungen und prüfbaren Rechnungsangaben.

Bundesministerium der Finanzen

UStVA 2026 Vordruckmuster

Vordruckmuster und amtliche Orientierung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2026.

ELSTER

ELSTER: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Offizieller Einstieg in das elektronische Formular zur Umsatzsteuer-Voranmeldung; der Voranmeldungszeitraum wird im Formular ausgewählt.

Gesetze im Internet

§ 16 GewStG Hebesatz

Gemeindlicher Hebesatz, Festsetzungszeitraum, Stichtag für Änderungen und Mindestlogik.

Deutsche Bundesbank

Feiertagskalender 2026

Offizielle Übersicht zu bundesweiten und länderspezifischen Feiertagen als Plausibilitätsquelle für die Fristenprüfung.

Bundesministerium der Finanzen

AfA-Tabellen

Nutzungsdauer-Orientierung für allgemein verwendbare Anlagegüter.