Pauschalen im Überblick
Abwesenheit über 8 Stunden
37,00 €
Für eintägige Auswärtstätigkeit oder passende Teilreisen.
Voller Reisetag (24h)
72,00 €
Basis für Mahlzeitenkürzung und volle Reisetage.
An-/Abreisetag
36,00 €
Für Beginn und Ende mehrtägiger Reisen.
Übernachtungspauschale
0,00 €
Im Ausland werden im Tool tatsächliche Übernachtungskosten erwartet.
Wann diese Werte relevant sind
Die Pauschalen greifen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten. Für die Berechnung ist entscheidend, ob ein voller Reisetag, ein An- oder Abreisetag oder nur eine Abwesenheit über 8 Stunden vorliegt. Gerade bei kurzen Terminen entstehen Fehler, wenn ein Anreisetag wie ein voller 24-Stunden-Tag behandelt wird.
Bei Vereinigte Arabische Emirate beträgt die volle Tagespauschale 72,00 €. Diese volle Pauschale ist zugleich die Bemessungsgrundlage für gestellte Mahlzeiten: Frühstück kürzt mit 20 %, Mittagessen und Abendessen jeweils mit 40 %.
Beispielrechnung
Beispiel: 2 volle Reisetage, 2 An-/Abreisetage, 2 Übernachtungen und 2 gestellte Frühstücke ergeben eine steuerfreie Erstattung von 187,20 €.
Verpflegung brutto
216,00 €
Mahlzeitenkürzung
28,80 €
Gesamt
187,20 €
Dokumentation und typische Fehler
Halten Sie Reisezweck, Zeitraum, Ziel, Belege und gestellte Mahlzeiten getrennt fest. Bei gemischten Reisen mit mehreren Ländern ist es meist sauberer, die Reise in Teilabschnitte aufzuteilen und jeden Abschnitt mit dem passenden Ziel im Rechner zu erfassen.
- Hotel-Frühstück und Tagungspauschalen nicht vergessen.
- An-/Abreisetage getrennt von vollen Kalendertagen erfassen.
- Bei Auslandsübernachtungen die tatsächlichen Kosten mit Belegen dokumentieren.
Quellen und Datenstand
Datenstand: 17. Mai 2026