Datenstand: 17. Mai 2026
Kurz zusammengefasst
- Frühstück kürzt mit 20 % der vollen Tagespauschale des Reiseziels.
- Mittagessen und Abendessen kürzen jeweils mit 40 % der vollen Tagespauschale.
- Die Kürzung darf die ermittelte Verpflegungspauschale nicht ins Negative drücken.
Die Kürzungslogik
Gestellte Mahlzeiten mindern die Verpflegungspauschale: Frühstück mit 20 %, Mittag- und Abendessen jeweils mit 40 % der vollen Tagespauschale des Reiseziels. Wichtig ist, dass nicht die konkrete Tagespauschale des einzelnen Tages gekürzt wird, sondern die volle 24-Stunden-Pauschale als Bezugsgröße verwendet wird.
Warum eine Deckelung sinnvoll ist
Die Kürzung darf die ermittelte Verpflegungspauschale nicht ins Negative drücken. Deshalb deckelt der Rechner die Mahlzeitenkürzung bei der Brutto-Verpflegungspauschale. Das ist besonders bei kurzen Reisen relevant, wenn mehrere Mahlzeiten gestellt wurden, aber nur ein Anreisetag oder ein Tag über 8 Stunden angesetzt wird.
Typische Praxisfälle
Hotel-Frühstück, Tagungspauschalen oder Geschäftsessen können relevant sein, wenn sie vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung gestellt werden. Bei Selbstständigen ist entscheidend, ob die Mahlzeit wirtschaftlich bereits getragen wurde oder ob sie separat und privat bezahlt wurde.
Beispiel Deutschland
Bei Deutschland beträgt die volle Tagespauschale 28,00 €. Ein gestelltes Frühstück kürzt daher um 5,60 €, ein Mittag- oder Abendessen jeweils um 11,20 €. Werden an einem kurzen Reisetag mehrere Mahlzeiten gestellt, begrenzt der Rechner die Kürzung auf die vorhandene Verpflegungspauschale.
Dokumentation in der Abrechnung
Erfassen Sie nicht nur die Anzahl der Reisetage, sondern auch die Anzahl der gestellten Frühstücke, Mittagessen und Abendessen. So bleibt nachvollziehbar, warum die steuerfreie Erstattung niedriger ist als die Summe der ungekürzten Tagespauschalen.
Wichtige Werte
Frühstück
20 %
Bemessungsgrundlage ist die volle 24h-Pauschale des Reiseziels.
Mittagessen
40 %
Gilt bei gestelltem oder veranlasstem Mittagessen.
Abendessen
40 %
Gilt bei gestelltem oder veranlasstem Abendessen.
| Thema | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Frühstück | 20 % | Bemessungsgrundlage ist die volle 24h-Pauschale des Reiseziels. |
| Mittagessen | 40 % | Gilt bei gestelltem oder veranlasstem Mittagessen. |
| Abendessen | 40 % | Gilt bei gestelltem oder veranlasstem Abendessen. |
Häufige Fragen
Wird die Kürzung pro Mahlzeit oder pro Tag erfasst?
Im Rechner erfassen Sie die Anzahl der gestellten Mahlzeiten im Reisezeitraum. Dadurch lassen sich gemischte Reisen sauberer abbilden.
Kann die Erstattung negativ werden?
Nein. Die Kürzung wird auf die verfügbare Verpflegungspauschale begrenzt.
Warum fragt der Rechner nach Mahlzeitenanzahl statt nach einem Tages-Dropdown?
Damit gemischte Reisen sauberer abgebildet werden können. Ein Reisezeitraum kann zum Beispiel mehrere Frühstücke, aber nur ein gestelltes Abendessen enthalten.
Quellen und Datenstand
Datenstand: 17. Mai 2026