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Ratgeber Reisekosten

Mahlzeitenkürzung bei Reisekosten

Wie Frühstück, Mittagessen und Abendessen die Verpflegungspauschale mindern und warum die Kürzung gedeckelt wird.

Datenstand: 17. Mai 2026

Kurz zusammengefasst

  • Frühstück kürzt mit 20 % der vollen Tagespauschale des Reiseziels.
  • Mittagessen und Abendessen kürzen jeweils mit 40 % der vollen Tagespauschale.
  • Die Kürzung darf die ermittelte Verpflegungspauschale nicht ins Negative drücken.

Die Kürzungslogik

Gestellte Mahlzeiten mindern die Verpflegungspauschale: Frühstück mit 20 %, Mittag- und Abendessen jeweils mit 40 % der vollen Tagespauschale des Reiseziels. Wichtig ist, dass nicht die konkrete Tagespauschale des einzelnen Tages gekürzt wird, sondern die volle 24-Stunden-Pauschale als Bezugsgröße verwendet wird.

Warum eine Deckelung sinnvoll ist

Die Kürzung darf die ermittelte Verpflegungspauschale nicht ins Negative drücken. Deshalb deckelt der Rechner die Mahlzeitenkürzung bei der Brutto-Verpflegungspauschale. Das ist besonders bei kurzen Reisen relevant, wenn mehrere Mahlzeiten gestellt wurden, aber nur ein Anreisetag oder ein Tag über 8 Stunden angesetzt wird.

Typische Praxisfälle

Hotel-Frühstück, Tagungspauschalen oder Geschäftsessen können relevant sein, wenn sie vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung gestellt werden. Bei Selbstständigen ist entscheidend, ob die Mahlzeit wirtschaftlich bereits getragen wurde oder ob sie separat und privat bezahlt wurde.

Beispiel Deutschland

Bei Deutschland beträgt die volle Tagespauschale 28,00 €. Ein gestelltes Frühstück kürzt daher um 5,60 €, ein Mittag- oder Abendessen jeweils um 11,20 €. Werden an einem kurzen Reisetag mehrere Mahlzeiten gestellt, begrenzt der Rechner die Kürzung auf die vorhandene Verpflegungspauschale.

Dokumentation in der Abrechnung

Erfassen Sie nicht nur die Anzahl der Reisetage, sondern auch die Anzahl der gestellten Frühstücke, Mittagessen und Abendessen. So bleibt nachvollziehbar, warum die steuerfreie Erstattung niedriger ist als die Summe der ungekürzten Tagespauschalen.

Wichtige Werte

Frühstück

20 %

Bemessungsgrundlage ist die volle 24h-Pauschale des Reiseziels.

Mittagessen

40 %

Gilt bei gestelltem oder veranlasstem Mittagessen.

Abendessen

40 %

Gilt bei gestelltem oder veranlasstem Abendessen.

Häufige Fragen

Wird die Kürzung pro Mahlzeit oder pro Tag erfasst?

Im Rechner erfassen Sie die Anzahl der gestellten Mahlzeiten im Reisezeitraum. Dadurch lassen sich gemischte Reisen sauberer abbilden.

Kann die Erstattung negativ werden?

Nein. Die Kürzung wird auf die verfügbare Verpflegungspauschale begrenzt.

Warum fragt der Rechner nach Mahlzeitenanzahl statt nach einem Tages-Dropdown?

Damit gemischte Reisen sauberer abgebildet werden können. Ein Reisezeitraum kann zum Beispiel mehrere Frühstücke, aber nur ein gestelltes Abendessen enthalten.