Datenstand: 17. Mai 2026
Kurz zusammengefasst
- Seit 2025 ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich der neue Regelfall.
- Der Empfang strukturierter E-Rechnungen muss grundsätzlich möglich sein.
- Für die Ausstellung gelten Übergangsregeln, unter anderem abhängig von Umsatzgrenzen.
Worum es bei der E-Rechnung geht
Eine E-Rechnung ist nicht einfach ein PDF, sondern ein strukturiertes elektronisches Format, das maschinell verarbeitet werden kann. Der Pflichtbereich betrifft vor allem Umsätze zwischen inländischen Unternehmern.
Übergangsphase richtig lesen
Die Pflicht zur Ausstellung wird gestaffelt eingeführt. Für 2026 ist entscheidend, ob ein inländischer B2B-Umsatz vorliegt, ob Ausnahmen greifen und ob die relevanten Umsatzgrößen für Übergangsregeln überschritten sind.
Was Sie praktisch vorbereiten sollten
Richten Sie eine empfangsfähige Rechnungsadresse ein, prüfen Sie Buchhaltungssoftware auf EN-16931-fähige Formate und dokumentieren Sie, wann Kunden E-Rechnungen verlangen.
Wichtige Werte
Empfang
grundsätzlich seit 2025
Für inländische Unternehmen im B2B-Kontext relevant.
Ausstellung 2026
Übergangsphase
Sonstige Rechnungen können unter Voraussetzungen noch zulässig sein.
800.000-Euro-Grenze
relevant für Übergang
Der Check ordnet die grobe Übergangslogik ein.
| Thema | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Empfang | grundsätzlich seit 2025 | Für inländische Unternehmen im B2B-Kontext relevant. |
| Ausstellung 2026 | Übergangsphase | Sonstige Rechnungen können unter Voraussetzungen noch zulässig sein. |
| 800.000-Euro-Grenze | relevant für Übergang | Der Check ordnet die grobe Übergangslogik ein. |
Häufige Fragen
Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?
Seit 2025 reicht ein unstrukturiertes PDF im Pflichtbereich regelmäßig nicht mehr als E-Rechnung aus.
Gilt die Pflicht auch für Privatkunden?
Der Kernbereich betrifft inländische B2B-Umsätze. B2C-Umsätze sind anders einzuordnen.
Quellen und Datenstand
Datenstand: 17. Mai 2026