Zum Inhalt springen

§ 19 UStG

Kleinunternehmer-Check 2026

Prüfen Sie überschlägig, ob die zentralen Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung eingehalten werden.

Quellen und Datenstand

Datenstand: 17. Mai 2026

Ergebnis

Grenzen eingehalten

Die zentralen Umsatzgrenzen sind eingehalten. Die Kleinunternehmerregelung kann nach diesen Eingaben grundsätzlich in Betracht kommen.

Vorjahr-Grenze

25.000,00 €

eingehalten

Laufendes Jahr-Grenze

100.000,00 €

eingehalten

Was bedeutet das?

  • Beobachten Sie den laufenden Umsatz monatlich.
  • Dokumentieren Sie, welche Umsätze in die Grenze einbezogen wurden.
  • Prüfen Sie, ob ein freiwilliger Verzicht wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Ergebnis nutzen