Beispiel bei 100.000,00 € Gewinn
Hebesatz
412 %
Gewerbesteuer
10.887,10 €
Effektiver Satz
10,89 %
Steuermessbetrag
2.642,50 €
Was bedeutet der Hebesatz?
Die Beispielrechnung nutzt ein Einzelunternehmen oder eine GbR mit dem Freibetrag von 24.500,00 €. Bei Kapitalgesellschaften entfällt dieser Freibetrag. Der Hebesatz allein entscheidet nicht über die Standortqualität, zeigt aber den kommunalen Steuerhebel.
Bei 100.000,00 € Gewinn läge die Gewerbesteuer für eine GmbH oder UG in Hamm in dieser vereinfachten Rechnung bei 14.420,00 €, weil der Freibetrag nicht greift. Für Einzelunternehmen und GbR reduziert der Freibetrag den steuerpflichtigen Gewerbeertrag zunächst auf 75.500,00 €.
Vergleich zum günstigsten Datensatz-Wert
Der niedrigste Hebesatz im hinterlegten Datensatz liegt bei 350 % in Lübeck. Hamm liegt damit um 62 Prozentpunkte darüber.
Günstigste Gemeinde
Lübeck
Hebesatz-Abstand
62 Prozentpunkte
Differenz bei 100.000,00 € Gewinn
1.638,35 €
Top-3-Vergleich im Datensatz
Die Ersparnis bezieht sich auf dieselbe Beispielrechnung mit 100.000,00 € Gewinn und Einzelunternehmen/GbR.
Rang 1
Lübeck
Hebesatz 350 %, Steuer 9.248,75 €, Ersparnis 1.638,35 €
Rang 2
Markranstädt
Hebesatz 380 %, Steuer 10.041,50 €, Ersparnis 845,60 €
Rang 3
Mannheim
Hebesatz 388 %, Steuer 10.252,90 €, Ersparnis 634,20 €
| Rang | Gemeinde | Hebesatz | Gewerbesteuer | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Lübeck | 350 % | 9.248,75 € | 1.638,35 € |
| 2 | Markranstädt | 380 % | 10.041,50 € | 845,60 € |
| 3 | Mannheim | 388 % | 10.252,90 € | 634,20 € |
Nächste Schritte für die Standortprüfung
- Prüfen Sie im Radar mehrere Gewinnszenarien statt nur einen Jahreswert.
- Vergleichen Sie Hebesatz, Miete, Personalzugang und tatsächliche Betriebsstätte gemeinsam.
- Dokumentieren Sie Geschäftsleitung, Substanz und Verträge sauber, wenn mehrere Standorte betroffen sind.
Für konkrete Entscheidungen sollten Betriebsstätte, Geschäftsleitung, Substanz, Vertragslage und steuerliche Beratung zusammen geprüft werden. Der Rechner bildet keine Hinzurechnungen oder Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG ab.
Quellen und Datenstand
Datenstand: 17. Mai 2026